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   LSG Hamburg, 03.01.2019 - L 1 KR 145/18 B ER   

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https://dejure.org/2019,4578
LSG Hamburg, 03.01.2019 - L 1 KR 145/18 B ER (https://dejure.org/2019,4578)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03.01.2019 - L 1 KR 145/18 B ER (https://dejure.org/2019,4578)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - L 1 KR 145/18 B ER (https://dejure.org/2019,4578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Verträge über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V ist nicht bieterschützend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist sozialversicherungsrechtliches Zweckmäßigkeitsgebot bieterschützend? (VPR 2019, 110)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.01.2019 - L 1 KR 145/18
    Dies war erkennbar auch das Motiv des Gesetzgebers bei der Einführung der Zweckmäßigkeitsprüfung und deren in der Folgezeit wiederholt veränderten Anwendungs- und Durchführungsformen (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. September 2018 - L 1 KR 34/18 KL ER - juris).

    Dass diese Vorschrift auf den vorliegenden Sachverhalt keine Anwendung findet, hat der Senat bereits entschieden (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. September 2018 - L 1 KR 34/18 KL ER -, juris, unter Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 - VII-Verg 59/17- juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.01.2019 - L 1 KR 145/18
    Dass diese Vorschrift auf den vorliegenden Sachverhalt keine Anwendung findet, hat der Senat bereits entschieden (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 25. September 2018 - L 1 KR 34/18 KL ER -, juris, unter Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 - VII-Verg 59/17- juris).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Öffentliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.01.2019 - L 1 KR 145/18
    Denn das Beschaffungswesen wird nicht durch ein Verhältnis von Über- und Unterordnung bestimmt, sondern die Beteiligten bewegen sich auf der Ebene der Gleichordnung (vgl. EuGH Urteil v. 12.12.2013, C - 327/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.01.2019 - L 1 KR 145/18
    Kommt es im Rahmen der Leistungserbringung zu Mängeln, obliegt es den Krankenkassen im Rahmen des ihnen obliegenden Sicherstellungsauftrages, bei den Leistungserbringern mit den dafür vorgesehenen Maßnahmen auf vollständige und fachgerechte Erfüllung der Verträge hinzuwirken (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2009 - L 21 KR 1/08 SFB).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2019 - Verg 30/18

    Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt: Wie ist über die Kosten

    Am 03.01.2019 hat das Landessozialgericht Hamburg im Verfahren L 1 KR 145/18 B ER das Rechtsmittel eines anderen Leistungserbringers, der unterlegenen Antragstellerin des vom Senat mit Beschluss vom 19.09.2018 abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens VII-Verg 17/18, zurückgewiesen.
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